Friedhof
Die Gemeinde Blaibach unterhält die notwendigen Einrichtungen des Bestattungswesens – dazu gehören der Friedhof und das Leichenhaus. Der Friedhof ist ein würdevoller Ort des Abschieds und Gedenkens. Der Friedhof dient der Beisetzung aller Personen, die bei ihrem Tode in der Gemeinde ihren Wohnsitz oder Aufenthalt hatten, sowie jenen, die ein Grabnutzungsrecht besitzen.
Für Beisetzungen stehen Einzel-, Doppel- und Familiengräber sowie Urnenfächer in einer Urnenwand und Erd-Urnengräber in einem Urnenring zur Verfügung.
- Jeder Friedhofsbesucher soll sich der Würde des Ortes entsprechend verhalten.
- Verboten sind:
- das Befahren der Friedhofswege ohne Genehmigung und Aufsicht des Friedhofswärters
- das Mitführen von Hunden. - Es wird gebeten:
- die Rasenfläche nur so weit zu betreten, als dies für den Grabbesuch erforderlich ist.
- die Friedhofstüren zu schließen, um das Eindringen von Tieren (Wild, streunende Hunde, u.ä.) zu verhindern.
- die vorhandenen Gießkannen nach dem Gebrauch wieder an ihren Platz zurückzustellen.
- Abfälle nur in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen.
- Kinder am Friedhof nicht lärmen und spielen zu lassen - Den Anweisungen des Friedhofswärters ist Folge zu leisten. Der Friedhofswärter hat das Recht, Personen die sich ungebührlich verhalten, aus dem Friedhof zu verweisen
Adresse / Kontakt
Friedhof Blaibach
Kapellenweg 34
93476 Blaibach