ab dem zweiten Kind einer Familie 10,00 € / Monat weniger; ab dem dritten Kind einer Familie nur Tee- und Spielgeld 3,00 € / Monat
Hinweis
Der vom Freistaat Bayern seit 01.04.2019 gewährte Elternbeitragszuschuss wird ab dem Beginn des Kindergartenjahres im September mit bis zu 100,00 € monatlich für die Kinder angerechnet, die in diesem Kalenderjahr das dritte Lebensjahr vollenden.
Kinderkrippengebühren
Bis 3 Stunden
160,00 € / Monat (inkl. Tee- und Spielgeld)
Bis 4 Stunden
170,00 € / Monat (inkl. Tee- und Spielgeld)
Bis 5 Stunden
180,00 € / Monat (inkl. Tee- und Spielgeld)
Bis 6 Stunden
190,00 € / Monat (inkl. Tee- und Spielgeld)
Bis 7 Stunden
200,00 € / Monat (inkl. Tee- und Spielgeld)
Ermäßigungen
ab dem zweiten Kind einer Familie 10,00 € / Monat weniger; ab dem dritten Kind einer Familie nur Tee- und Spielgeld 3,00 € / Monat
Hinweis
Zum 01.01.2020 werden vom Freistaat Bayern ab dem ersten Lebensjahr die Krippengebühren bis 100,00 € übernommen. Dieser Zuschuss muss von den Eltern eigenständig beantragt werden und ist an vorgegebene Kriterien gebunden. Weitere Infos unter: www.zbfs.bayern.de/familienleistungen/krippengeld/papierantrag/